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Herzlich Willkommen bei der Kanzlei Horn & Kollegen Rechtsanwälte - Steuerberater in Neckarsulm Kreis Heilbronn!

 
Wir haben für Sie auf unserer Webseite interessante Informationen zusammengestellt und freuen uns auf regelmäßige Besuche von Ihnen!
 

BAG: Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

(2/10) Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst entschieden, dass unzureichende Deutschkenntnisse die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können.
 
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Wichtige Informationen für Heilbronn in Zusammenhang zu Rechtsanwalt und Steuerberater

Nachfolgend haben wir wichtige Adressen von Stellen in Heilbronn zusammengestellt. Wir bitten um Beachtung, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können.

Heilbronn hat über 120.000 Einwohner und liegt im Norden von Baden-Württemberg. Sie ist die sechstgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg und die zweitgrößte Stadt des Landesteils Württemberg.

Die Stadt Heilbronn hat ein Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht und Arbeitsgericht.


Die Kontaktdaten für das Amtsgericht Heilbronn sind:

Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstrasse 2-4
74072 Heilbronn


Telefon:   07131/64-1
Fax:   07131/64-34000

email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Homepage: www.amtsgericht-heilbronn.de.


Die Kontaktdaten für das Landgericht Heilbronn sind:

Landgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 8
74072 Heilbronn

Telefon: 07131/64-1
Pforte/Wachtmeister: 07131/64-35000

Fax: 07131/64-35050

Homepage: www.landgericht-heilbronn.de


Die Kontaktdaten für das Arbeitsgericht Heilbronn sind:

Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn


Telefon: (0 71 31) 12 32-0
Fax: (0 71 31) 12 32-2 44
Homepage: www.arbg-heilbronn.de.


Die Kontaktdaten für das Sozialgericht Heilbronn sind:

Adresse: 74072 Heilbronn, Erhardgasse 1
Telefon: 07131/7817-0
Fax: 07131/7817-11

Homepage: www.sg-heilbronn.de/.

 

Unwirksame Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster

(2/10) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt.

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(1/10) Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2010 entschieden, dass § 622 Abs. 2 S. 2 BGB gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die RL 2000/78/EG verstößt.

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