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Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt Für Steuerrecht HeilbronnDie Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht wird von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer dann verliehen, wenn besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet Steuerrecht nachgewiesen wurden. Zu dem Erwerb als Fachanwalt für Steuerrecht muss der Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen.

Nach § 9 der Fachanwaltsordnung (FAO) sind für das Fachgebiet Steuerrecht besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:

  • Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  • Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
  • Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
    • Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer,
    • Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
    • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht,
  • Grundzüge des Verbrauchsteuerrechts, Außensteuerrechts und des Steuerstrafrechts.
Der Fachanwalt für Steuerrecht muss sich außerdem jährlich auf dem Gebiet des Steuerrechts fortbilden.