Fachanwalt für Familienrecht - Horn & Kollegen Rechtsanwälte, Steuerberater Fachanwälte in Neckarsulm Kreis Heilbronn

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Informationen
Beratung im Familienrecht!

Die Anwälte der Kanzlei Horn & Kollegen beraten auch in den Rechtsgebieten des Familien- und Erbrechtes. Unser Anwälte verfügen über besondere Kenntnisse im Bereich des Familienrechts, das nicht nur die Scheidung, sondern auch deren Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und Hausratsteilung umfasst. Ebenso gehören zum Familienrecht die Vertretung in Angelegenheiten betreffend die eingetragene Lebenspartnerschaft, die nichteheliche Lebensgemeinschaft und den Elternunterhalt.

Für den Fachanwalt für Familienrecht sind besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  3. internationales Privatrecht im Familienrecht,
  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels Fachanwalt für Familienrecht der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 Satz 1 lit. e FAO den Nachweis von 120 bearbeiteten Fällen, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen.  

Hinzu kommt, dass der Fachanwalt für Familienrecht sich ab dem Jahr des Beginns des Fachanwaltskurses jährlich auf dem Gebiet Familienrechtes fortbildet, indem er mindestens 15 Seminarstunden hörend oder dozierend nachweist oder den Nachweis durch Veröffentlichungen in entsprechenden Fachzeitschriften erbringt.


 
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