Wir beraten Mandanten umfassend im GmbH-Recht, im Recht der Personengesellschaften und im Aktienrecht. Darüber hinaus haben wir fachliche Kompetenz bei der gemeinsamen Berufsausübung von freien Berufen, wie Ärzten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten usw.
Folgende Bereiche werden von uns u.a. betreut:
- Gründung von Gesellschaften
- Umwandlungen von Gesellschaften
- Erwerb von Beteiligungen (GmbH-Anteile, Kommanditanteile, Aktienpakete ...)
- Verkauf von Beteiligungen
- Unternehmenskauf und Verkauf von Unternehmen
- Durchführung von Due Diligence
- Lösung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
- Durchsetzung von Rechten der Gesellschafter
- Unternehmensnachfolge
- Beratung von Geschäftsführer oder Gesellschafter bei Insolvenzverfahren
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- Vertretung von Gesellschafter in Gesellschafterversammlungen
- Betreuung von Konzernen
usw.
Wir bringen dabei hervorragende juristische Expertise und wirtschaftliches Verständnis mit, damit wir Ihr Anliegen rechtssicher analysieren und krisensicher gestalten können. Wichtig ist uns dabei, dass rechtliche Strukturen steuerlich optimal gestaltet werden. Vorteil ist hierbei, dass wir nicht nur gesellschaftsrechtliche Kompetenz haben, sondern auch das steuerliche Verständnis mitbringen.
Gesellschaftsrechtliche Strukturen sollten daher nach folgenden Zielsetzungen strategisch ausgerichtet werden:
- Schutz von Gesellschafter
- steuerlich optimale Gestaltung
- Haftungsbegrenzung
- Vermeidung von Durchgriffshaftung
- Kapitalbeschaffung
- vorbeugende Abschirmung gegen Gefahren bei familienrechtlichen und erbrechtlichen Streitigkeiten.
Rechtsanwalt Oliver Horn führt die Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat ihn zur Führung dieser Bezeichnung ermächtigt, nachdem er sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Erfahrung nachgewiesen hat.
Rechtsanwalt Oliver Horn ist bereits seit Jahren spezialisiert auf das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht. Mit dem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ergänzt er sein wirtschaftsrechtlich ausgelegtes Profil. In der Kanzlei Horn & Kollegen betreut Herr Rechtsanwalt Oliver Horn, der darüber hinaus Steuerberater und Insolvenzverwalter ist, vorwiegend die Referate Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht und Wirtschaftsrecht.
Im Gesellschaftsrecht betreut Rechtsanwalt Oliver Horn vorwiegend mittelständische Unternehmen, Freiberufler sowie Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte insbesondere in den Bereichen GmbH-Recht, Personengesellschaftsrecht und Handelsrecht.
Warum ist es sinnvoll, sich im Vorfeld einer Gesellschaftsgründung rechtlich beraten zu lassen?
Die rechtliche Beratung setzt bereits bei der optimalen Gesellschaftsform an. Der wichtigste Punkt ist dabei die Situation der Haftung. Während bei der Tätigkeit in Form eines Einzelunternehmens, der GbR, der oHG oder der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) einer Kommanditgesellschaft (KG) der Gesellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen haftet, ist bei einer beschränkt haftenden Gesellschaftsform die Haftung regelmässig ausgeschlossen, beispielsweise bei der GmbH oder der Aktiengesellschaft. Allerdings sind die steuerlichen Folgen bei diesen Gesellschaftsformen wiederrum anders geregelt. Es zeigt sich also, dass bereits bei der Wahl der Gesellschaftsform, eine intensive Überprüfung und Beratung erfolgen muss.
Die Entscheidung für eine haftungsbegrenzte Gesellschaft schliesst allerdings nicht aus, dass dennoch eine Haftungsproblematik gegeben ist. Die Rechtsprechung hat vor allem im Bereich der Konzernhaftung Ausnahmefälle entwickelt, die zu einem Haftungsdurchgriff führen können.
Daneben sind bei der Gründung einer Gesellschaft ebenfalls Haftungsmöglichkeiten gegeben, die bei Kenntnis leicht hätten vermieden werden können. Derartige Risiken zeigen sich allerdings erst Jahre oder Jahrzehnte später, soweit ein Organ der Gesellschaft einen Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft stellen musste. Jeder Insolvenzverwalter ist verpflichtet, den Gründungsvorgang der Gesellschaft zu überprüfen, ob das Kapital der Gesellschaft ordungsgemäß erbracht wurde. Wichtig ist dabei, dass der Gesellschafter noch die Einzahlungsbelege bei der Einzahlung des Gesellschaftskapitals oder Haftkapitals zur Verfügung hat, so dass er die ordnungsgemäße und vollständige Einzahlung nachweisen kann.
Auch die Organe der Geschäftsführung, also der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer Aktiengesellschaft, sind hohen Haftungsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken sind beispielsweise die persönliche Haftung, also aus zivilrechtlicher oder steuerrechtlicher Sicht oder die strafrechtliche Haftung, weil Straftatbestände, z.B. Insolvenzverschleppung, verwirklicht wurde.
Die gesellschaftsrechtliche Beratung gewinnt allerdings auch Bedeutung, sofern später unter den Gesellschaftern Streitigkeiten entstehen, weil sich z.B. die wirtschaftliche Entwicklung nicht nach den Vorstellungen der Gesellschafter entwickelt hat. Oftmals werden hier die Möglichkeiten zum Schutz der Gesellschafter, beispielsweise durch Gesellschafter-Sonderrechte, nicht genutzt.
Gefahren für einen Mitgesellschafter können auch dann entstehen, wenn ein weiterer Gesellschafter sich familienrechtlichen Schritten (Trennung, Scheidung usw.) ausgesetzt sieht. Auch durch den Tod eines Gesellschafters können unkalkulierbare Riskiken für eine Gesellschaft oder einen Mitgesellschafter entstehen, sofern der Gesellschaftsvertrag hierzu keine oder unzureichende Regelungen vorsieht.
Schließen Sie derartige Risiken durch eine kompetente Beratung im Gesellschaftsrecht aus!
Gerne beraten wir Sie im Gesellschaftsrecht!
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt / Steuerberater Oliver Horn
Kontaktdaten:
Rechtsanwalt / Steuerberater / Insolvenzverwalter
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Telefon + (49) 7132 - 36 99 00
Fax + (49) 7132 - 36 99 0 -10
Informationen über Heilbronn im Zusammenhang zu Rechtsanwalt und Steuerberater
Nachfolgend haben wir wichtige Adressen von Stellen in Heilbronn zusammengestellt. Wir bitten um Beachtung, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Heilbronn hat über 120.000 Einwohner und liegt im Norden von Baden-Württemberg. Sie ist die sechstgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg und die zweitgrößte Stadt des Landesteils Württemberg.
Die Stadt Heilbronn hat ein Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht und Arbeitsgericht.
Die Kontaktdaten für das Amtsgericht Heilbronn sind:
Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstrasse 2-4
74072 Heilbronn
Telefon: 07131/64-1
Fax: 07131/64-34000
email: Poststelle@agheilbronn.justiz.bwl.de
Homepage: www.amtsgericht-heilbronn.de.
Die Kontaktdaten für das Landgericht Heilbronn sind:
Landgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 8
74072 Heilbronn
Telefon: 07131/64-1
Pforte/Wachtmeister: 07131/64-35000
Fax: 07131/64-35050
Homepage: www.landgericht-heilbronn.de
Die Kontaktdaten für das Arbeitsgericht Heilbronn sind:
Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn
Telefon: (0 71 31) 12 32-0
Fax: (0 71 31) 12 32-2 44
Homepage: www.arbg-heilbronn.de.
Die Kontaktdaten für das Sozialgericht Heilbronn sind:
Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn
Telefon: 07131/7817-0
Fax: 07131/7817-450
Homepage: www.sg-heilbronn.de/.
Die Kontaktdaten für das Finanzamt Heilbronn sind:
Moltkestrasse 91, 74076 Heilbronn
Telefon: 07131/104-0
Fax: 07131/1043000
Homepage: www.fa-heilbronn.de