Informationen zum Wirtschaftsrecht - Horn & Kollegen Rechtsanwälte, Steuerberater Fachanwälte in Neckarsulm Kreis Heilbronn

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Informationen
Interessante Informationsquellen und Recherchemöglichkeiten:

Informationen über einen neuen Geschäftspartner

  • Gerade bei einem neuen Geschäftskontakt stellt sich häufig die Frage, nach weiteren Informationen (insbesondere hinsichtlich der Seriosität, der Solvenz usw.). Als erste Möglichkeit bietet sich dabei an, über den Bundesanzeiger danach zu suchen, ob die Jahresabschlüsse des Geschäftspartners, soweit es sich dabei um eine beschränkt haftende Gesellschaft handelt, rechtzeitig veröffentlicht wurden. Soweit der Geschäftspartner hinsichtlich der Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse länger als anderthalb Jahre sich im Rückstand befindet, so können hieraus bereits erste Indizien hinsichtlich des bestehenden Pflichtbewusstseins des potentiellen Geschäftspartners abgeleitet werden. Interessant ist weiter, welche wirtschaftlichen Daten sich aus dem veröffentlichten Jahresabschluss ergeben. Hier kann eine erste Analyse der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens vorgenommen werden. Augenmerk dabei kann auf das ausgewiesene Eigenkapital und die Vermögensstruktur der Gesellschaft gezogen werden.
  • Um weitere Informationen zu erhalten, ist es oftmals auch sinnvoll, eine Auskunftei (beispielsweise Creditreform oder ähnliche) zu beauftragen, um gezielt wirtschaftliche Kenndaten über das Unternehmen zu erhalten.

Tipp: Recherche über www.bundesanzeiger.de vornehmen!


Markenrechtliche Recherchen

  • Die Bedeutung von bestehenden Markenrechten hinsichtlich des wirtschaftlichen Erfolgs von Dienstleistungen und Produkten eines Unternehmens sind, gerade im Zeitalter des Internets, unbestritten. Allerdings bestehen hinsichtlich der Nutzung einer Marke auch Risiken, da bestehende Markenrechtsinhaber stets überprüfen, ob Rechtsverstöße hinsichtlich der eingetragenen Marken durch andere erfolgen.
  • Interessante Informationen können hinsichtlich der Recherche, ob eine Marke bereits gesichert ist nicht nur über die Recherchemöglichkeiten der Internetpräsenz des Deutschen Patent und Markenamts erfolgen, sondern beispielsweise auch über die Internetseite www.tulex.de vorgenommen werden. Wir empfehlen allerdings trotzdem noch eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltskanzlei vorzunehmen.

Tipp: Recherche über www.tulex.de vornehmen!


Recherchen nach Domains

  • Die Bedeutung von Domains, also Internetadressen, ist nach wie vor nicht zu unterschätzen. Bezüglich Domains gilt der gleiche Grundsatz wie bei Grundstücken: Lage, Lage, Lage. Für hochwertige Domains werden nach wie vor Spitzenpreise bezahlt, sodass es auch für Kapitalanleger durchaus interessant ist, eine interessante Domain zu sichern oder zu erwerben. Recherchemöglichkeiten nach noch freien Domains können beispielsweise über die Registrierungsplattform www.united-domains.de durchgeführt werden. Dort wird angezeigt, ob die gewünschte Domain überhaupt noch registrierbar ist. Sollten Sie an einem Erwerb der Domain interessiert sein, so können beispielsweise auf der Handelsplattform www.sedo.de Domains erworben bzw. angekauft werden. Dort ist es auch möglich, eine vorhandene Domain zu veräußern bzw. zu vermieten.
  • Wir sind davon überzeugt, dass für ein Unternehmen die richtige markenrechtliche Absicherung verbunden mit der damit richtigen Domain für den wirtschaftlichen Erfolg im Internet ausschlaggebend sind.

Tipp: Recherche über www.united-domains.com und www.sedo.de vornehmen!

Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder Anregungen haben, so steht Ihnen hierfür Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Oliver Horn gerne zur Verfügung.
News

Steuerrecht: Droht eine neue Welle von Selbstanzeigen?

(4/2016) Im Rahmen der Offenlegung von bestehenden sogenannten Briefkastenfirmen, welche durch eine Anwaltskanzlei in Panama initiiert wurden, bestehen nunmehr Vermutungen, dass dadurch eine weitere Welle von Selbstanzeigen ausgelöst wird. Interessant ist außerdem, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen zu Kontoinhaber bei einer Schweizer Bank an nationale Behörden weitergeleitet hat. Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat zuständige Finanzminister über dieses Vorgehen informiert. Nach seiner Aussage betreffen die Kontendaten, die deutsche Steuerfahnder im Zuge von Ermittlungen gegen Banken entdeckt haben, nicht nur deutsche Steuerzahler. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der bestehenden Steuerfahndung nunmehr grenzüberschreitend zusammen zu arbeiten.

Auch wir haben festgestellt, dass die Auswertungen der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen nicht nur Steuerpflichtige in diesem Bundesland betroffen haben, sondern dass die dort ermittelnden Ergebnisse auch zu Steuerstrafverfahren von Betroffenen geführt haben, die außerhalb von Nordrhein-Westfalen wohnen. Wir halten es daher für wichtig, dass mögliche Betroffene, die Notwendigkeit einer Selbstanzeige prüfen.


Steuerrecht: Verschärfung des Steuerstrafrechts

(4/2016) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 27.10.15, Az.: 1 StR 373/15) hat seine Rechtsprechung hinsichtlich der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß geändert und weiter verschärft. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Steuerhinterziehung eine Strafzumessungsregel eingeführt, die bei Überschreiten der Wertgrenze in "großem Ausmaß" zu einer höheren Strafe im Rahmen der Strafzumessung führen kann. Dies ist dann erfüllt, wenn Steuern von "großem Ausmaß" hinterzogen werden.

Bisher hat dabei der Bundesgerichtshof unterschieden, ob der Täter dem Staat Geld entzieht oder "nur" vorenthält. Für den Entzug des Geldes im Rahmen einer Steuerhinterziehung hat der Bundesgerichtshof bisher die Wertgrenze bei Euro 50.000 angesetzt. Soweit der Täter dem Staat "nur" Geld vorenthält, war die Grenze bei Euro 100.000. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof diese Differenzierung aufgegeben und sieht für beide Fälle die Steuerhinterziehung im "großem Ausmaß" bereits bei Überschreiten von Euro 50.000 als gegeben an.


 
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