Insolvenzrecht, Verbraucherinsolvenz, Sanierung - Horn & Kollegen Rechtsanwälte, Steuerberater Fachanwälte in Neckarsulm Kreis Heilbronn

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Rechtsgebiete
Insolvenzrecht

Wir haben fachliche Expertise und Erfahrungen im Bereich der Beratung im Insolvenzrecht und in der Insolvenzverwaltung. Herr Rechtsanwalt / Steuerberater / Fachanwalt für Insolvenzrecht Oliver Horn ist seit 1998 in Neckarsulm bei Heilbronn beratend im Insolvenzrecht tätig. Seit 2001 wird er regelmäßg von verschiedenen Insolvenzgerichten (z.B. von dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Heilbronn) zum Insolvenzverwalter oder Gutachter in Firmeninsolvenzen, Nachlaßinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen bestellt.

Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts umfassend im Kreis Heilbronn und bundesweit. Unser Angebot auf dem Gebiet des Insolvenzrechts umfasst u.a. folgende Dienstleistungen:


Beratung und –analyse im Falle der Unternehmenskrise / Sanierung von Unternehmen
Die wirtschaftliche Schieflage eines Unternehmens wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann für den Betriebsunternehmer, Gesellschafter oder bestellte Geschäftsführer oder Vorstände weitgreifende zivilrechtliche und strafrechtliche Risiken beinhalten.

Gerade bei Anzeichen einer Unternehmenskrise ist unverzüglich fachliche Expertise einzuholen, damit frühzeitig notwendige und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden können. Es ist dabei zunächst erforderlich, dass eine Bestandsanalyse der unternehmerischen Situation und der wirtschaftlichen Kennzahlen erfolgt. Hierbei bauen wir auf unsere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Steuerrechts und der Betriebswirtschaft auf.

Gerade geeignete Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts können dazu führen, dass nicht nur mögliche Haftungsrisiken für Tätige und Beteiligte (beispielsweise Ehegatten) vermieden werden können, sondern es können auch bestehende Verbindlichkeiten aus Steuern reduziert werden. Hier können bereits sinnvolle Schritte in der Unternehmenssanierung vorgenommen werden. Weitere Hinweise zur Sanierung von Unternehmen erhalten Sie hier.
Vorbereitung von Insolvenzanträgen
Wir bereiten für Sie Insolvenzanträge vor. Gleichgültig, ob Sie Geschäftsführer oder Vorstand einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft sind oder ob Sie Restschuldbefreiung erlangen wollen, erstellen wir für Sie den benötigten Insolvenzantrag, den wir in Absprache mit Ihnen beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen (z.B. beim Amtsgericht Insolvenzgericht Heilbronn). Soweit es von Ihnen gewünscht wird, sind wir weiterhin direkter Ansprechpartner gegenüber dem Insolvenzgericht oder unterstützen den Kontakt mit dem bestellten Insolvenzverwalter. Bei rechtlich bedeutenden Maßnahmen prüfen wir den Sachverhalt und erläutern Ihnen gegenüber die Bedeutung der Maßnahme. Wir bereiten außerdem Anträge für Sie vor, z.B. erklären wir für Sie Widerspruch bei angemeldeten Vorsatzforderungen (Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen).

Soweit Sie ein Gewerbe betreiben, begleiten wir Sie bis der Insolvenzverwalter die Freigabe des Gewerbebetriebs erklärt hat.
Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren
Wir vertreten regelmäßig Gläubiger in Insolvenzverfahren. Die Durchsetzung der Rechte als Gläubiger im Insolvenzrecht sind gegenüber dem allgemeinen Recht mit Besonderheiten verbunden. Gerade die Durchsetzung von bestehenden Absonderungsrechten und Aussonderungsrechten führt dazu, dass der Insolvenzgläubiger mit einem höheren Anteil gegenüber den allgemeinen Insolvenzgläubiger am Insolvenzverfahren teilnimmt. Voraussetzung hierzu ist allerdings, dass geprüft wird, ob derartige Rechte bestehen und ob diese durchgesetzt werden können.

Auch als Vermieter oder Mieter können sich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Besonderheiten ergeben.

Soweit in einem Insolvenzverfahren hinsichtlich des Vermögens einer natürlichen Person die Restschuldbefreiung erteilt wird, können die Forderungen des Insolvenzgläubigers nicht mehr durchgesetzt werden. Als Gläubiger ist es daher interessant zu überprüfen, ob der Insolvenzschuldner seinen Obliegenheiten im Rahmen des Insolvenzverfahrens nachkommt oder ob Versäumnisse vorhanden sind. Bei Verstößen gegen die Obliegenheiten eines Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzschuldner kann der Gläubiger einen Versagungsantrag hinsichtlich der Restschuldbefreiung stellen.

Sollte die Forderung von Ihnen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultieren, so können Sie diese Forderung entsprechend zum Insolvenzverfahren anmelden. Diese Forderung ist dann nicht von der Restschuldbefreiung mit umfasst. Sie haben dann die Möglichkeit, dass auch nach Ablauf der Wohlverhaltensphase die Vollstreckung der Forderung gegen den Insolvenzschuldner betrieben werden kann.

Sichern Sie sich Ihre Rechte ausreichend als Insolvenzgläubiger! Wir beraten Sie hier gerne.
Insolvenzanfechtung
Als äußerst tückisch ist das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters im Rahmen des Insolvenzrechts zu sehen. Für einen Gläubiger ist es bitter, wenn noch nach Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter die Anfechtung einer Rechtshandlung gegenüber dem Gläubiger vornimmt und der Gläubiger das Erhaltene an die Insolvenzmasse zurück bezahlen muss. Das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters wurde durch die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs immer weiter zugunsten der Insolvenzverwalter verschärft. Es kommt außerdem hinzu, dass das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters im Insolvenzrecht als die schwierigste Materie angesehen werden muss. Insbesondere die Vorsatzanfechtung nach § 133 Insolvenzordnung kann dazu führen, dass erhaltene Zahlungen für einen Zeitraum von zehn Jahren bis zur Insolvenzantragstellung von dem Insolvenzgläubiger zurückgefordert werden können. Hier ergeben sich erhebliche Risiken für den Gläubiger. Aus diesen Gründen sind die Rechte des Insolvenzgläubigers bereits bei der Titulierung oder bei der Vollstreckung derart zu beachten, so dass gegebenenfalls Insolvenzanfechtungen später vermieden werden können.

Wir beraten Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen im Rahmen des Inkassorechts oder bei erklärten Anfechtungshandlungen durch den Insolvenzverwalter. Wir besitzen mehrjährige Erfahrung bei der Vornahme von Anfechtungshandlungen, der gerichtlichen Durchsetzung und der Abwehr vor Gericht.
Beratung und Vertretung in insolvenzstrafrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei Vorwürfen der Insolvenzverschleppung
Soweit Sie Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer Aktiengesellschaft sind und Sie für die Gesellschaft Insolvenzantrag gestellt haben, beraten wir Sie auch bei eingeleiteten Strafverfahren wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Insolvenzverschleppung oder Veruntreuung von Arbeitsentgelt, weil Sie Sozialversicherungsbeiträge nicht entrichtet haben. Bitte beachten Sie, dass nahezu jede Insolvenzakte der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt wird. Wir beobachten dabei, dass die Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren stark angestiegen ist. Gleiches gilt bei durch das Finanzamt geltend gemachten Haftungsansprüchen oder bei Schadensersatzansprüchen Dritter wegen angeblich erfüllter Delikte.

Zu beachten ist hierbei, dass eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung) dazu führen kann, dass der Betroffene nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH sein kann (vgl. § 6 II Nr. 3 a) GmbHG). Weitere Einschränkungen ergeben sich aus dem Insolvenzrecht. Nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO können Insolvenzgläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, wenn der Schuldner in den letzten 5 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c StGB rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten verurteilt worden ist.

Beratung von Insolvenzschuldnern während des Insolvenzverfahrens
Während des Insolvenzverfahrens oder in der Phase des Insolvenzantragszeitraums ergeben sich zahlreiche Fragen für den betroffenen Insolvenzschuldner. Problematisch ist dabei beispielsweise, ob dem Insolvenzschuldner das Fahrzeug verbleiben kann oder ob der Insolvenzverwalter gegen den Insolvenzschuldner einen Herausgabeanspruch zur Verwertung hat.

Häufig ist auch die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen ein Streitpunkt, der rechtlich geklärt werden muss. Sollten Sie einen Gewerbebetrieb weiter führen wollen, so stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter den Gewerbebetrieb aus der Insolvenzmasse freigibt. Da nahezu jede Insolvenzakte auch auf strafrechtliche Pflichtverletzungen untersucht wird, können sich auch strafrechtliche Probleme ergeben, die eine anwaltliche Beratung erforderlich machen.
Beratung bei der Erstellung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
Wir beraten Arbeitnehmer und Mitarbeiter im Rahmen der Erstellung von Interessenausgleichen und Sozialplänen bei eröffneten Insolvenzverfahren. Im Rahmen einer Unternehmensinsolvenz ergeben sich natürlich auch für den betroffenen Mitarbeiter oder Arbeitnehmer erhebliche Konsequenzen, die fachübergreifend im Arbeitsrecht und Insolvenzrecht komplex geregelt sind. Da sich hierdurch erhebliche Einschnitte und Veränderungen bezogen auf das Arbeitsverhältnis ergeben können, ist eine kompetente Beratung unumgänglich. Da wir einen erheblichen Erfahrungsschatz im Rahmen unserer bisherigen Tätigkeiten im Insolvenzrecht und Arbeitsrecht gewonnen haben, können wir Sie hier im Arbeitsrecht bei Interessenausgleichen und Sozialplänen kompetent und zuverlässig beraten.
Ausarbeitung von Restrukturierungs-, Sanierungs- und Krisenmanagementkonzepten und Begleitung bei der Durchsetzung in Konzernstrukturen
Als weiteren Beratungsschwerpunkt sind wir im Bereich der Implementierung von Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen für alle Gesellschaftsrechtsformen und Unternehmen tätig.

Zahlreiche Unternehmen beabsichtigen die Separierung von Risiken durch Verlagerung des Risikogeschäfts auf eine Tochtergesellschaft. Durch diese Verlagerung werden kleinere und effizientere Einheiten geschaffen, allerdings ist hierzu auch ein entsprechendes Konzernmanagement einzurichten. Hierbei ergeben sich allerdings auch steuerliche Erwägungen und Fragestellungen. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass möglicherweise eine gewünschte oder unerwünschte steuerliche Organschaft zwischen zwei Konzernunternehmen entsteht. Zur Optimierung ist es dann erforderlich, steuermindernde Verrechnung der Verluste der einen mit den entstandenen Gewinnen der anderen Gesellschaft zu gestalten. Im Falle der Sanierung bzw. der anstehenden oder drohenden Insolvenz ergeben sich sodann rechtliche Besonderheiten, die ebenfalls eine kompetente Beratung erfordern.
Außerdem beraten wir in folgenden Bereichen:

  • Erstellung von Insolvenzanträgen
  • Erarbeitung von Sanierungskonzepte
  • Sanierung durch Zuführung von Fremd- oder Eigenkapital
  • Beratung von Gläubiger im Rahmen von Insolvenzverfahren oder Sanierungsverfahren
  • Erstellung von Insolvenzplänen
  • Beratung im Bereich von Schutzschirmverfahren
  • anfechtungssichere Vornahme von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Beratung bei einzelnen Fragestellungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens oder Insolvenzverfahrens
  • Beratung bei insolvenztypischen Delikten
  • gerichtliche Vertretung bei Anfechtungshandlungen durch den Insolvenzverwalter
  • Erstellung von Planungen zur Vorlage gegenüber Dritten
  • Erarbeitung von Sanierungskonzepten
  • Beratung im Bereich vom Verkauf bzw. Ankauf von insolventen Unternehmen bzw. Unternehmensteilen
  • Beratung von Geschäftsführern bei geltend gemachten Haftungsansprüchen aus Steuern
  • Beratung im Bereich der Durchgriffshaftung
  • strafrechtliche Beratung bei Insolvenzverschleppung und Bankrottdelikten.

Informationen im Zusammenhang zum Insolvenzrecht in Heilbronn:

Nachfolgend haben wir wichtige Adressen von Stellen in Heilbronn zusammengestellt. Wir bitten um Beachtung, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können.

Die Kontaktdaten für das Amtsgericht Insolvenzgericht Heilbronn sind:

Amtsgericht Insolvenzgericht Heilbronn
Dienstgebäude: Rollwagstrasse 10a
74072 Heilbronn

Das Amtsgericht Insolvenzgericht Heilbronn ist zuständig für die Amtsgerichtbezirke Brackenheim, Besigheim, Heilbronn, Künzelsau, Marbach am Neckar, Öhringen, Schwäbisch Hall und Vaihingen an der Enz. Dies sind somit alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirk Heilbronn.

Telefon:   07131/64-1
Fax:   07131/64-34500

email: Poststelle@agheilbronn.justiz.bwl.de

Homepage: www.amtsgericht-heilbronn.de.

 
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