Informationen zur drohenden Zahlungsunfähigkeit:
Der Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist in § 18 Insolvenzordnung geregelt. Soweit der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund.
Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.