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Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: Länder fordern die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bei Share Deals

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Die Länder fordern die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bei sogenannten "Share Deals". Beim Kauf von Immobilien fällt regelmäßig Grunderwerbsteuer an. Immobilieninvestoren nutzen eine bestehende Lücke des Grunderwerbsteuergesetzes aus, um der Grunderwerbsteuer ganz zu entgehen. Die Gebäude werden dabei in eine oftmals nur dafür gegründete Immobiliengesellschaft eingebracht.

Sofern der Immobilieninvestor beabsichtigt die Immobilie zu verkaufen, so verkauft er nicht die Immobilie aus der Gesellschaft, sondern veräußert die Anteile, in welcher sich die Immobilie befindet. Der Trick ist dabei, dass der Erwerber der Anteile dann keine Grunderwerbsteuer bezahlen muss, wenn er nur 94,9 % der Anteile erwirbt. Der Differenzanteil von 5,1 % verbleibt entweder beim Veräußerer oder geht an einen unabhängigen Dritten.

Laut Spiegel Online soll nach Ansicht der Länder diese Regelung im Grunderwerbsteuergesetz geschlossen werden. Es wird beabsichtigt, Grundwerbsteuerpflicht bereits bei Übergang von 3/4 der Anteile auszulösen. Bei reinen Wohnungsgesellschaften soll die Grunderwerbsteuerpflicht bereits bei Übergang von Anteile unter 3/4 ausreichen.


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