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Ehescheidung- wem steht das geliebte Haustier zu? Gibt es ein Umgangsrecht? Rechtsanwältin Christina Spohr, Fachanwältin für Familienrecht im Großraum Heilbronn

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Ehescheidung- wem steht das geliebte Haustier zu? Gibt es ein Umgangsrecht? Rechtsanwältin Christina Spohr, Fachanwältin für Familienrecht im Großraum Heilbronn

Immer öfters müssen sich die Gerichte in Scheidungsangelegenheiten nicht nur mit der Frage des Sorgerechtes für gemeinschaftliche Kinder auseinandersetzen, sondern auch mit der Frage, was geschieht mit dem Haustier. Für die meisten Tierbesitzer ist das Haustier nicht irgendein Gegenstand, es hat vielmehr die Stellung eines Familienmitgliedes. Auch wenn bei diesem Thema zwischen den sich trennenden Ehegatten in der Regel die Emotionen hochkochen, hat sich die Rechtsprechung diesbezüglich ganz klar positioniert: das Tier ist eine Sache und es ist zu behandeln wie ein Haushaltsgegenstand. Insbesondere sind die für Kinder anwendbaren Grundsätze des Umgangsrechtes nicht auf Haustiere übertragbar. So auch das OLG Stuttgart in seiner jüngsten Entscheidung vom 16. April 2019 – 18 UF 57/19. Danach ist zunächst zu prüfen, in welchem Eigentum das Haustier steht. Ist ein Ehegatte Alleineigentümer des Haustieres, kann er das Haustier auch nach der Trennung mitnehmen und er behält es auch nach der Ehescheidung in seinem Alleineigentum. Steht das Tier im Miteigentum der Eheleute oder greift die Vermutung des § 1568 b II BGB, kann jeder Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Ehescheidung den im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstand überlässt und übereignet, wenn er auf dessen Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist, als der andere Ehegatte.

Das geliebte Haustier nur als Sache anzusehen, wird wahrscheinlich beiden Ehegatten schwer fallen und es sollte daher unabhängig von der Rechtsprechung überlegt werden, ob man nicht eine Regelung finden kann, die allen Beteiligten gerecht wird, auch dem Haustier.



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