Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 7.9.17 - Az.: IX ZR 71/16; ZInsO 2017, S. 2218) hat entschieden, dass der Rechtsanwalt, welcher mit der Durchsetzung einer Forderung beauftragt ist verpflichtet sein kann, den Mandanten auf die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von freiwilligen Zahlungen des Schuldners und das Ausfallrisiko hinzuweisen.