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Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) empfiehlt: Doppelnützige Treuhand zur Vermeidung einer Insolvenz

Herausgegeben von in Insolvenzrecht ·
Tags: Sanierung
Doppelnützige Treuhand zur Vermeidung einer Insolvenz

Bei einem Krisenunternehmen sind die Banken oftmals berechtigt, bestehende Darlehensverträge zu kündigen. Der Weg in die Insolvenz ist dabei oftmals unvermeidbar, da Mittel zur weiteren Finanzierung durch die Gesellschafter nicht mehr zur Verfügung stehen und die Banken nicht bereit sind, weitere Darlehen zu bewilligen.

Als Sanierungslösung von Unternehmen zur Vermeidung einer Insolvenz bietet sich möglicherweise die doppelnützige Treuhand an. Bei der doppelnützigen Treuhand übertragen die Altgesellschafter ihre Gesellschaftsanteile auf den Treuhänder. Die Übertragung erfolgt im Rahmen des Abschlusses eines Treuhandvertrags. In dem Treuhandvertrag wird geregelt, dass dem Treuhänder die Verwaltung der Gesellschaftsanteile obliegt und er auch zum anderen für die Interessen der Bank verpflichtet ist. Sodann werden die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt. Es ist oftmals geregelt, dass der Verkauf der Geschäftsanteile nur dann erfolgt, wenn die vorgesehenen Restrukturierungsmaßnahmen nicht greifen. Soweit der Verkauf der Gesellschaft erfolgt, ist weiter geregelt, wie die Verteilung des Verkaufserlöses zu erfolgen hat. Regelmäßig werden zunächst die Kosten und Auslagen des Treuhänders beglichen, sodann die Forderungen der Bank bedient, sofern vom Verkaufserlös noch Beträge übrig sind, fließen diese den Altgesellschaftern zu.

Die Vorteile für die Beteiligten besteht darin, dass die Restrukturierung der Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens erfolgt. Die Kündigung bestehender Kreditverträge kann vermieden werden, sodass die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht erforderlich ist. Positiv ist außerdem, dass Banken regelmäßig im Rahmen der doppelnützigen Treuhand auf einen Teil ihrer Forderungen gegen das Unternehmen verzichten.

Für die Banken ergeben sich Vorteile dahingehend, dass ihnen höhere Beträge aus ihren Forderungen zu fließen. Wird der Verkauf des Unternehmens notwendig, ist über die doppelnützige Treuhand zudem sichergestellt, dass die bisherigen Gesellschafter einem Verkauf und einer guten Verwertung des Unternehmens nicht im Wege stehen.


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